Kolping NRW kritisiert Entscheidung der Kultusminister
Berufsausbildung ist keine „Bildung 2. Klasse“
Düsseldorf. „Berufsausbildung ist alles andere als eine ,Bildung zweiter Klasse'. Ganz im Gegenteil! Deshalb darf es keine Abwertung für die qualifizierte Berufsausbildung geben!“ Mit dieser deutlichen Forderung kritisierte das Kolpingwerk NRW die Entscheidung der Kultusministerkonferenz (KMK), die berufliche Ausbildung gegenüber dem Abitur abzuwerten. Während auf einer achtstufigen Punkteskala der EU das Abitur auf Stufe 5 eingestuft wird, sollen nach Vorstellung der deutschen Kultusminister die meisten Berufsabschlüsse des dualen Systems auf Stufe 4 heruntergestuft werden.
„Diese Entscheidung ist für uns nicht nachvollziehbar“, betont Karl Schiewerling MdB, (Foto) Landesvorsitzender des über 108.000 Mitglieder starken Kolpingwerkes in NRW. Beruflicher Ausbildung und allgemeiner Bildung müsse der gleiche Stellenwert eingeräumt werden, so Schiewerling weiter. Der Kolping-Landesvorsitzende verdeutliche die Fehlentscheidung der Kultusminister in der Lebenspraxis: „Es kann doch nicht sein, dass jemand nach dem Abitur auf Stufe 5 liegt, und durch eine anschließende Berufsausbildung nicht als Weiterentwicklung sondern als Rückschritt auf Stufe 4 wahrgenommen wird!“
Nach Meinung des Kolpingwerkes NRW muss ein Ansehensverlust der international anerkannten dualen Ausbildung Deutschlands unbedingt verhindert werden. Daher fordert das nordrhein-westfälische Kolpingwerk die NRW-Ministerpräsidentin auf, dem Vorschlag der KMK nicht zuzustimmen. Die Landesregierung solle sich vielmehr für eine Gleichbewertung von Abitur und dreijähriger Berufsausbildung einsetzen.
Damit verbunden ist auch die Forderung, den Weg zum Hochschulstudium durchlässiger zu gestalten. Nach Meinung des Kolpingwerkes NRW soll ein Studium künftig auch Absolventen der dualen Berufsausbildung aufgrund ihrer im internationalen Vergleich sehr hohen Qualität ermöglicht werden.
