Kolpingwerk Deutschland fordert Präzisierung des Embryonenschutzgesetzes
Menschliches Leben ist unverfügbar!
„Die Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens verbietet jede Selektion von Embryonen“, ergänzt Dillenburg. „Nach unserer Verfassung ist das menschliche Leben wertvoll und uneingeschränkt schützenswert - unabhängig von Behinderungen oder Krankheiten.“ Insoweit sei, so Dillenburg, die Entscheidung des Bundsgerichtshofs nicht nachzuvollziehen.
Der Bundespräses des Kolpingwerkes unterstützt den Präsidenten des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) Alois Glück in seiner Forderung nach einer Präzisierung des Embryonenschutzgesetzes von 1991. „Eine Auswahl nach wertem und unwertem Leben darf es nicht geben.“
