„Beteiligung von Laien muss Priorität behalten“
Vatikan lehnt Ausweitung des päpstlichen Geheimnisses bei Bischofswahl ab
Das Kolpingwerk Paderborn bedauert die Entscheidung des Vatikan, Laien nicht weiter an der Wahl des neuen Erzbischofs von Paderborn zu beteiligen. In der vergangenen Woche hatte Dompropst Monsignore Joachim Göbel die per Losentscheid gewählten 14 Vertreter*innen darüber informiert, dass dem Metropolitankapitel eine „klare Antwort aus Rom“ vorliegt, und dies ausdrücklich bedauert.
„Die Beteiligung von Laien auf Augenhöhe muss Priorität behalten und Ziel von Reformprozessen in der Kirche bleiben“, sagt Daniel Fissenewert, Diözesansekretär des Kolpingwerkes Paderborn. „Wir fordern das Erzbistum und die Deutsche Bischofskonferenz auf, sich an die Umsetzung der Beschlüsse der Synodalversammlung zu machen.“ Im Grundtext „Macht und Gewaltenteilung in der Kirche“ heißt es: „Wir haben verstanden, dass Leitung immer auch von denen mitbestimmt werden muss, über die bestimmt wird.“
Die Rückmeldung des Vatikans, das päpstliche Geheimnis bei der Bischofswahl in Bezug auf das Preußenkonkordat nicht auf Laien übertragen zu können, zeigt einen klaren Auftrag an die Deutsche Bischofskonferenz. „Wir erwarten von dem neuen Erzbischof in Paderborn und den Bischöfen in Deutschland gemeinsam mit den Bundesländern nach Lösungen zu suchen“, fordert Diözesanvorsitzender Winfried Henke. „So muss der in Paderborn begonnene Beteiligungsprozess zukünftig weitergeführt werden und in anderen Bistümern zur einer stärken Beteiligung von Laien bei der Wahl des Diözesanbischofs beitragen.“
Bei der Erstellung der Vorschlagsliste für die Wahl des neuen Erzbischofs von Paderborn waren erstmals Vertreter*innen der Gläubigen einbezogen worden. Diese Liste wurde dem Vatikan zugesandt. „Zudem wurde dem Nuntius vorgeschlagen, die 14 Delegierten bei der individuellen Befragung über Kandidaten zu berücksichtigen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Erzbistums. „Gleichzeitig sei darum gebeten worden, das sogenannte ‚päpstliche Geheimnis‘ auf den Kreis der 14 Delegierten auszuweiten. Dadurch sollte im Vorfeld der Wahl, die gemäß Preußenkonkordat in Verantwortung des Domkapitels liegen muss, eine gemeinsame Beratung mit diesen Delegierten aus dem Erzbistum Paderborn ermöglicht werden.“