Gericht untersagt der AfD Kreis Hamm Wahlwerbung mit Kolping-Einrichtung

„Wir möchten nicht mit Parteien des rechten politischen Spektrums in Verbindung gebracht werden“

„Wir sind sehr froh, dass das Landgericht Paderborn unserem Unterlassungsantrag stattgegeben hat und die AfD im Kreis Hamm nun gerichtlich dazu verpflichtet sein wird, die Wahlplakate zu entfernen“, sagt Regina Schafmeister als Vorsitzende der Adolph Kolping Stiftung Paderborn.  Nachdem Ende Juli bekannt geworden war, dass ein AfD-Stadtratskandidat den Lindenhof in Hamm-Rhynern als Hintergrundmotiv für seine Wahlwerbung nutzt, hat die Adolph Kolping Stiftung Paderborn als Eigentümerin der Immobilie und die KOLPING-FORUM Soest gGmbH als Betreiberin rechtliche Schritte eingeleitet.    

„Das Kolping-Bildungswerk Paderborn mit allen Verbund- und Tochterunternehmen steht für Vielfalt, Toleranz, Solidarität, Weltoffenheit und die unverletzliche Würde jedes einzelnen Menschen. Wichtige Unternehmensbausteine sind neben dem großen Aus- und Weiterbildungsbereich auch die 11 Inklusionsbetriebe, wo Menschen mit und ohne Behinderung erfolgreich auf dem ersten Arbeitsmarkt auf Augenhöhe zusammenarbeiten“, erläutert Hauptgeschäftsführer Wolfgang Gelhard. Eines dieser Inklusionsunternehmen und Aushängeschilder sei das Restaurant „Lindenhof“ in Hamm-Rhynern. „Es hatte nach Veröffentlichung der Wahlplakate kritische Nachfragen und Beschwerden von Kunden- und Mitarbeiterseite gegeben. Wir nehmen das sehr ernst und möchten nicht mit Parteien des rechten politischen Spektrums in Verbindung gebracht werden“, so Gelhard weiter.  Aus diesem Grund ist das Kolping-Bildungswerk Paderborn durch die Adolph Kolping Stiftung Paderborn als Eigentümer des Lindenhofes und die KOLPING-FORUM Soest gGmbH als Betreiberin gegen diese Form der Wahlwerbung vorgegangen. Der AfD Kreis Hamm sei, so beschreibt es Gelhard, über eine Unterlassungsaufforderung die Möglichkeit eingeräumt worden, auf die weitere Nutzung des Bildes zum Zwecke der Wahlwerbung zu verzichten und die Angelegenheit damit außergerichtlich zu klären. „Da seitens der AfD jedoch keine Reaktion im Rahmen der gesetzten Frist erfolgte, wurde über Dr. Daniel Wittig von der Rechtsanwaltskanzlei BRANDI Rechtsanwälte ein entsprechender Antrag beim Landgericht Paderborn eingereicht“, ergänzt Regina Schafmeister. Diesem wurde am 20.08. erstinstanzlich stattgegeben. „Unabhängig vom Urteil des Landgerichtes Paderborn in diesem konkreten Fall, über das wir uns natürlich sehr freuen, ist und bleibt uns die Abgrenzung zu Parteien des rechten politischen Spektrums auch in Zukunft wichtig. Diese Haltung fußt auf dem Leitbild unserer Organisation und daran halten wir ohne wenn und aber fest“, unterstreichen Gelhard und Schafmeister.

Drei formell gekleidete Personen stehen vor einer schwarzen Wand mit goldener Schrift, darunter "CERTA INCERTA QUIRIO" und eine goldene Waage. Das Foto zeigt v.l.: Dr. Daniel Wittig von der Rechtsanwaltskanzlei BRANDI Rechtsanwälte, Regina Schafmeister (Vorsitzende der Adolph Kolping Stiftung Paderborn) sowie Wolfgang Gelhard (Geschäftsführer Kolping-Bildungswerk Paderborn)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Foto: Kolping-Bildungswerk Paderborn